Kardinal William Levada, Präfekt der Glaubenskongregation im Vatikan, hat mir am 6. April die schwere Aufgabe übertragen, mitzuteilen, dass der Heilige Stuhl Ende Januar 2009 Kenntnis davon erhielt, dass Bischof Müller von Trondheim des sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Person beschuldigt wird.
Die Nuntiatur in Stockholm erhielt den Auftrag, die Angelegenheit zu untersuchen und im Hinblick auf das norwegische Strafrecht zu beurteilen. Als Bischof Müller mit den Vorwürfen konfrontiert wurde, gab er den Sachverhalt zu und sein Rücktrittsgesuch wurde angenommen. Auf mehrmaliges Befragen bestritt Bischof Müller, dass es sich um mehrere Vorfälle handelte und es haben sich weder kirchlicherseits noch bei den Rechtsinstanzen weitere Opfer gemeldet.
Auch wenn nach norwegischem Recht die Angelegenheit verjährt ist, gilt dennoch die innerkirchliche Rechtsprechung. Bischof Müller hat sich daher seit seinem Rücktritt einer Therapie unterzogen hat und übt weder bischöfliche noch pastorale Aufgaben aus.
Die Glaubenskongregation teilt außerdem mit, dass auf Wunsch des Opfers, das heute volljährig ist, die Details der Angelegenheit nicht öffentlich gemacht wurden. Die Kongregation bittet darum, den Wunsch des Opfers, anonym zu bleiben, zu respektieren.
Als Bischof Müllers Nachfolger bin ich nicht mit der Bearbeitung der Angelegenheit befasst gewesen und habe auch keine Einsicht in die Akten gehabt. Für alles, was die Verfehlung des Bischofs angeht, ist die Glaubenskongregation die zuständige rechtliche Instanz.
Klosterneuburg, Österreich, den 6. April 2010
+ Bernt Eidsvig Can.Reg.
Apostolischer Administrator für Trondheim Stift
KI - Katolsk Informasjonstjeneste (Oslo) (7. april 2010)