Straßburg, 28.4.04 (KAP) Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat den umstrittenen Bericht zur aktiven Sterbehilfe in den Sozialausschuss zurückverwiesen. Der Ausschuss will nun über rund zwei Dutzend Änderungsanträge beraten. Dazu hat er ein Jahr Zeit.
Der Bericht des Schweizer Liberalen Dick Marty stand bereits mehrfach auf der Tagesordnung der Parlametarischen Versammlung. Er wurde jedoch immer wieder von der Tagesordnung abgesetzt, sowohl im Ausschuss als auch im Plenum. Der Europarat lehnte bisher aktive Sterbehilfe strikt ab. In dem umstrittenen Dokument werden die Europarats-Mitglieder dagegen aufgefordert, aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen straffrei zu stellen.
In der Debatte wurde deutlich, wie gespalten die Parlamentarier sind. Christdemokratische Redner lehnten aktive Sterbehilfe ab. Der deutsche CDU-Abgeordnete Helmut Rauber verwies auf eine Schätzung der Deutschen Hospizstiftung, wonach in Europa jährlich etwa 100.000 Todkranke zu Opfern der Euthanasie werden würden, wenn es überall Regelungen wie in den Niederlanden und Belgien gäbe.
Liberale Abgeordnete sprachen dagegen von einem Recht auf freie Selbstbestimmung. Über aktive Sterbehilfe müsse diskutiert werden, um sie aus der Grauzone zu holen und Missbrauch zu verhindern, sagte der Vorsitzender der liberalen Fraktion, Matyas Eörsi. Belgien und die Niederlande sollten als Beispiel genommen werden.
Situation in Europa
Nach einer im Jänner 2003 veröffentlichten Studie des Europarates über die Rechtslage in 34 Mitgliedsländern sowie den USA bestehen in 11 der befragen Länder gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe. 21 Länder hatten keine Gesetzesregelungen, weitere drei machten keine Angaben. Aus der rund 40 Seiten umfassenden Umfrage geht weiter hervor, dass in mindestens 28 Ländern strafrechtliche Sanktionen zum Thema Sterbehilfe bestehen. In sieben Staaten wurden diese Sanktionen auch angewendet, acht verneinten dies, 19 machten keine Angaben.
«Beihilfe zum Selbstmord» ist laut der Europaratsstudie in zwei Staaten, Estland und Schweiz, unter Umständen zulässig. 23 Staaten verbieten dies, 10 machten keine Angaben. Strafrechtliche Sanktionen werden offenbar aber auch in den Staaten, die Beihilfe zum Selbstmord verbieten, nicht immer angewendet. Sechs Länder gaben an, die Sanktionen würden angewendet, sechs verneinten dies, 21 machten keine Angaben. Neun Staaten gaben an, medizinisches Personal sei bereits wegen Sterbehilfe juristisch belangt worden, 12 verneinten dies, 14 äußerten sich nicht.
In der überwiegenden Mehrzahl der befragten Europarats-Staaten haben Patienten das Recht, eine bestimmte Behandlung abzulehnen. 28 bejahten dies, sieben machten keine Angaben. Lebensverlängernde Maßnahmen können in 24 Staaten beendet werden, wenn der Patient hirntot ist. Russland verbietet dies. 10 Staaten gaben keine Antwort. Unter bestimmten Umständen können lebensverlängernde Maßnahmen in 17 Staaten auch bei Patienten eingestellt werden, die nicht ihre Zustimmung geben können, sieben Staaten schließen dies aus, 10 äußerten sich nicht zu der Frage.
Kathpress
28. april 2004