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Publisert 6. januar 2011 | Oppdatert 6. januar 2011

Mainz, 20.1.04 (KAP) Die Deutsche Bischofskonferenz hat den Europarat aufgefordert, aktive Sterbehilfe nicht zu legalisieren. Jeder Mensch besitze in jeder Phase seines Lebens eine unveräußerliche Würde und ein unbedingtes Lebensrecht, mahnten die deutschen Bischöfe angesichts der bevorstehenden Beratung des Berichts des Europaratsausschusses für soziale Fragen, Gesundheit und Familie. Der Bericht befürwortet aktive Sterbehilfe ohne Bestrafung.

Der Ständige Rat der deutschen Bischofskonferenz betont, die Forderungen des Berichts widersprächen der Stellungnahme der Parlamentarischen Versammlung des Europarates von 1999, die damals auf Initiative der österreichischen Abgeordneten Edeltraud Gatterer zu Stande kam. Darin wurde empfohlen, «die Mitgliedsstaaten des Europarates dazu anzuhalten, die Würde von Todkranken oder Sterbenden in jeder Hinsicht zu achten und zu schützen». Die nun geforderte Straffreiheit sei ein Rückschritt, heißt es in der Erklärung.

Die deutschen Bischöfe verweisen auf «alarmierende Berichte» aus den Niederlanden und Belgien, in denen die aktive Sterbehilfe legalisiert wurde. Auch hilflose Menschen würden dort Opfer «einer vom Gesetz ermöglichten Tötung». Auch eine «freiwillige Euthanasie» gebe es nicht, weil sich ein sterbender Menschen kaum wirklich frei für eine Tötung entscheiden könne. Zudem erzeugt eine gesetzliche Regelung nach Auffassung der Bischöfe Druck auf jeden einzelnen Sterbenden, weil die Euthanasie zu einer Möglichkeit werde, die auch von außen an ihn herangetragen werden könne. Die Bischöfe hoben hervor, der Wunsch zu sterben werde oft aus der Verzweiflung geboren und sei bei einer «liebevollen Begleitung» oft nicht von Dauer. Daher hätten die Kirchen immer wieder eine Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung schwer kranker und sterbender Menschen eingefordert.

Kathpress
26. januar 2004