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Publisert 4. juli 2004 | Oppdatert 6. januar 2011

Rom, 23.6.04 (KAP) Weil er die Behinderung eines Embryos nicht erkannt hat, muss ein Arzt in Italien Schadenersatz zahlen. Wie die Tageszeitung «Il Messaggero» am Mittwoch berichtete, entschied dies das Oberste Gericht Italiens, der Kassationsgerichtshof in Rom.

Der betroffene Arzt hatte im Jahr 1991 bei der Ultraschalluntersuchung einer Schwangeren die sich abzeichnende Behinderung des Embryos nicht erkannt. Als die Frau fünf Monate später ein behindertes Kind zur Welt brachte, verklagte sie den Arzt auf Schadenersatz.

In zwei Instanzen war die Schadenersatzklage in den Jahren 1996 und 2000 zurück gewiesen worden. Das Kassationsgericht entschied, das Nichterkennen der Behinderung sei ein berufliches Versagen des Arztes. Daraus sei der Betroffenen Schaden entstanden, weil sie im Fall einer sachgerechten Information eine Abtreibung vornehmen hätte können.

Kathpress
23. juni 2004